In der Gastronomie gelten klare Regeln für Tattoos und Piercings, die das Erscheinungsbild und die Hygienevorschriften beachten müssen. Sichtbare Tattoos sind in der Regel erlaubt, sofern sie nicht anstößig sind, aber Hygienevorschriften und die Restaurantrichtlinien können zusätzliche Anforderungen an das Tragen von Piercings und auffälligen Tattoos während der Arbeit stellen.
Tattoos und Piercings sind in der Gesellschaft immer akzeptierter und auch in der Gastronomie keine Seltenheit mehr. Dennoch gelten hier weiterhin gewisse Regeln, um das Erscheinungsbild und die Hygienevorschriften einzuhalten.
Grundsätzlich sind sichtbare Tattoos und Piercings erlaubt, sofern sie nicht extrem oder anstößig sind. Diskriminierung aufgrund des Aussehens ist rechtlich nicht gestattet. Allerdings können auffällige Tattoos und Piercings je nach Restaurant und Gästeklientel unerwünscht sein. Hier gilt es, die Vorgaben des Arbeitgebers zu akzeptieren.
Besonders im Umgang mit Lebensmitteln sind Hygieneregeln zu beachten. Piercings im Gesicht und größere Tunnel oder Plugs können eine Quelle für Keime sein und müssen abgedeckt oder entfernt werden. Auch bei handgemachten Tattoos sollte auf eine fachgerechte Pflege geachtet werden.
Während der Arbeit müssen eventuell Vorschriften zur Kleidung und zum Styling eingehalten werden. Sichtbare Tattoos können mit langen Ärmeln oder Strumpfhosen abgedeckt werden. Auffälliger Lippen- oder Zungenpiercings werden während der Arbeitszeit oft entfernt.
Mit etwas Flexibilität lassen sich individueller Stil und Berufstätigkeit in Einklang bringen. Ein offener Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen hilft, Vorurteile abzubauen und Verständnis zu schaffen. So können Tattoos und Piercings den Arbeitsalltag in der Gastronomie bereichern.
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